Neue Ölheizung / Gasheizung 2024 in Stuttgart? Heizungstausch? - Das neue Heizungsgesetz (GEG)

Muss die alte Heizung raus?

Was dann?

Ist das bezahlbar? Gibt es Förderungen? Soll ich die Immobilie kaufen?
Oder: Soll ich meine Immobilie behalten und investieren, oder mich lieber verändern und verkaufen?

Hat Stuttgart eine Wärmeleitplanung und wie ist der aktuelle Stand in meinem Quartier?

Diese und viel weitere Fragen beschäftigen unsere Käufer tagtäglich und kaum ein anderes Thema hat in letzter Zeit für so viele Fragezeichen gesorgt.

Haben Sie sich eine der Fragen auch schon gestellt? – Dann sollten wir uns unterhalten! bester Immobilienmakler in Stuttgart

Zusammen mit unseren Fachpartnern finden wird die perfekte Variante für Ihr (neues) Zuhause.

Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an uns: 0711 / 31029775.

Nachfolgend liefern wir Ihnen erste Antworten, die eine individuelle Fachberatung jedoch nicht ersetzen können.

Los geht es:

Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt ab 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für zum Beispiel ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können frühere Fristen greifen.

„Die alte Ölheizung oder Gasheizung funktioniert noch. Muss die raus?“

Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist (bei einem Konstant-Temperatur-Kessel), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen.

„Dann bau ich mir schnell noch eine neue Ölheizung oder Gasheizung ein“

Für Öl- oder Gasheizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eingebaut werden, gilt:
Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung (30. Juni 2026 in Kommunen ab 100.000 Einwohner, 30. Juni 2028 in Kommunen bis 100.000 Einwohner) dürfen weiterhin neue Heizungen eingebaut werden, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Allerdings müssen diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:
  • 2029: mindestens 15 Prozent
  • 2035: mindestens 30 Prozent
  • 2040: mindestens 60 Prozent
  • 2045: 100 Prozent
Welche Alternativen gibt es? Macht eine neue Heizung in Kombination mit den neuen Förderungen Sinn?



Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, erhält eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung gibt es bis einschließlich 2028 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent!


Wir meinen:

„Sehen Sie das Ganze NICHT als Hürde, sondern als wichtigen Beitrag zum globalen Klimaschutz und als Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Sichern Sie sich die neuen, attraktiven Fördermittel!!

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fasst diese nachfolgend zusammen:


Sie haben Fragen? –  Dann sollten wir uns unterhalten!


Zusammen mit unseren Fachpartnern finden wird die perfekte Variante für Ihr neues Zuhause und beraten Sie hinsichtlich einem Kauf oder Verkauf Ihrer alten Immobilie.

Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an uns: 0711 / 31029775.

Ihr lokaler Makler Oliver Freihofer ist gerne für Sie da.

Quelle ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Herausgeber von www.energiewechsel.de – © BMWK - Bitte beachten Sie, dass unser Blogbeitrag keine Handlungsempfehlung oder Entscheidungsgrundlage darstellt. Gesetzesneuerungen können zu veränderten Rahmenbedingungen führen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht gegeben. Alle Angaben ohne Gewähr.

Bildnachweis: www.pexels.com + BMWK

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